Das Bürgergeld soll bald Grundsicherung für Arbeitssuchende heißen. (Picture Alliance / Rene Traut Fotografie / Rene Traut)
Die Nachrichten Reuters zitierten aus dem Gesetzesentwurf von Arbeitsministerin Bas, dass für die Jahre 2026 und 2027 voraussichtlich 86 und 69 Millionen Euro erwartet werden.Die Ausgaben für Bürgergeld liegen im vergangenen Jahr laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit bei rund 47 Milliarden Euro. Die Union und Bundeskanzler Merz hatten entgegen den Erwartungen geschürt, es sei durchaus in Milliardenhöhe möglich.
Bas legte ihren Gesetzesentwurf zur regierungsinternen Frühabstimmung vor. Auf die Eckpunkte der Reform hatten sich die Koalitionsspitzen von CDU, CSU und SPD vorige Woche verständigt. Im Arbeitsministerium wird eine erste Beratung des Gesetzes im Bundestag vor Weihnachten angestrebt.
Das sieht die Bürgergeld-Reform vor:
Das Bürgergeld wird künftig Grundsicherung für Arbeitssuchende heißen. Kern der Reform sind schärfere und schnellere Leistungskürzungen. Die bisherige gestaffelte Minderungshöhe bei Pflichtverletzungen soll entfallen. Anstelle des Regelbedarfs bei Pflichtverletzungen wie der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit kann direkt um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Das wären derzeit rund 150 Euro pro Monat weniger. Für Bezieher der Grundsicherung, die wiederholte Termine im Jobcenter ohne wichtige Grundversäumungen, ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Dies kann bis zur Einstellung aller Leistungen führen, wobei die Wohnkosten zunächst weitergezahlt werden. Derzeit betreffen Leistungskürzungen aufgrund mangelnder Kooperation weniger als ein Prozent der Bürgergeldbeziehenden.
Zudem soll die einjährige Karenzzeit abgeschafft werden, in der höhere Vermögen und Wohnkosten weitgehend geschützt waren. Ein neuer Vermittlungsvorrang soll sicherstellen, dass die direkte Aufnahme einer Arbeit Priorität vor einer Weiterbildung hat.
Diese Nachricht wurde am 17.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

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