Nichtzulassung von AfD-Kandidaten„Das Grundgesetz ist nicht neutral gegenüber Verfassungsfeinden“
Der von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein ausgeschlossene AfD-Politiker Joachim Paul ist mit einem Eilantrag gescheitert.
Nach der Nichtzulassung mehrerer AfD-Kandidaten bei Bürgermeisterwahlen erklärt Verfassungsexperte Schwarz die Hintergründe. Der Jurist sieht in den Prüfverfahren einen wichtigen Schutzmechanismus der Demokratie - warnt aber vor Missbrauch.
Im Interview spricht Kyrill-Alexander Schwarz, Jura-Professor an der Uni Würzburg, mit Leon Grupe über den heiklen Balanceakt, Extremisten zu verhindern, ohne die Spielregeln der Demokratie zu verletzen.
Herr Schwarz, drei AfD-Kandidaten sind in diesem Jahr nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen worden. Wie bewerten Sie das aus juristischer Sicht?
Bürgermeister oder Landräte stehen an der Spitze der kommunalen Exekutive, sie üben staatliche Gewalt aus. Dafür ist eine hohe Loyalität gegenüber dem Grundgesetz erforderlich. Wer diese nicht aufbringt, darf ein solches Amt nicht übernehmen. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass die Wahlprüfungsausschüsse vorab prüfen, ob Kandidaten geeignet sind. Das ist in allen Gemeindeordnungen so vorgesehen, nur wurde davon bisher kaum Gebrauch gemacht. In der Vergangenheit gab es schlicht keine ernstzunehmenden Bewerber aus gesichert extremistischen Parteien.
Ja. Das ist Ausdruck der wehrhaften Demokratie. Das Grundgesetz ist nicht neutral, sondern bezieht klar Stellung gegenüber Verfassungsfeinden. Man kann darüber diskutieren, ob es glücklich ist, dass eine amtierende Bürgermeisterin oder ein amtierender Bürgermeister auch den Wahlprüfungsausschuss leitet, aber das ist gesetzlich so vorgesehen. Wer Ludwigshafen als Präzedenzfall betrachtet, übersieht außerdem, dass das Votum eines Ausschusses gerichtlich überprüfbar ist. Genau das haben zwei Gerichte in Rheinland-Pfalz getan und sich gegen den AfD-Kandidaten entschieden.
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