Der nun verurteilte Burschenschafter nahm als Gast an einer „Kneipe“ genannten Burschenschaftsfeier teil, die von den AfD-Abgeordneten Ferdinand Mang und Christoph Maier ausgerichtet wurde. Bundesweit Schlagzeilen machte die Veranstaltung vor allem wegen gezeigter White-Power-Gesten, die zu einer Verschärfung der Hausordnung führten.
Dass ein Journalist, der die Bilder aufnahm, von Teilnehmern angegangen wurde, spielte in der Berichterstattung nur eine Nebenrolle. Der Verurteilte – laut der Fachjournalistin für die völkische Verbindungsszene, Lina Dahm, Mitglied der Aktivitas der Münchner Danubia – gehörte zu den vier Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten, die der Bayerische Rundfunk in einer Recherche mit Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen in Verbindung brachte. Er hatte zudem vermummt an einer klandestinen Aktion der Identitären Bewegung im Alten Botanischen Garten teilgenommen, was in einer früheren Verhandlung als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gewertet wurde.
Abgeordneter begrüßt Engagement
Der BR ordnete ihn im März vergangenen Jahres dem Weilheimer Landtagsabgeordneten Benjamin Nolte zu. Nolte begrüßte öffentlich das Engagement einiger seiner Mitarbeiter in „patriotischen Vorfeldorganisationen“, ohne die Anstellung des Verurteilten zu bestätigen.
Im Berufungsverfahren erreichte der Angeklagte lediglich eine Reduzierung der Strafe: statt 90 nun 70 Tagessätze zu je 15 Euro. Er verteidigte sich selbst. Ursprünglich war laut Gerichtsaushang die Szene-Anwältin Christina Reinhardt vorgesehen. Sie hatte im Oktober zusammen mit Ulrich Vosgerau bei der vom Verfassungsschutz beobachteten Aktivitas referiert.
Angriff auf die Pressefreiheit
Ein weiterer AfD-Mitarbeiter – laut Dahm bekannt als Fotograf der Fraktion – war bereits zuvor wegen Nötigung belangt worden. Da er die Verhandlung in erster Instanz versäumte, war sein Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen worden. Er trat nun als Zeuge auf. Nach Angaben von Dahm wertete das Gericht das gemeinsame Vorgehen der beiden ausdrücklich als Angriff auf die Pressefreiheit.
Sanktionen trafen auch den Burschenschafter, der mutmaßlich ebenfalls für Nolte tätig war bzw. ist und bei der „Kneipe“ die White-Power-Geste zeigte. Er erhielt laut BR ein mehrmonatiges Hausverbot für den Landtag. Das Handzeichen an sich ist nicht strafbar. Vor Gericht musste er sich verantworten, weil er ebenfalls vermummt an der erwähnten IB-Aktion im Alten Botanischen Garten teilnahm und von der Polizei aufgegriffen worden war. Er trat mehrfach in Werbevideos der IB auf und begleitete Nolte im Wahlkampf.
Landtag: „Missbilligung von Gewalt gegen Polizisten“
Ganz ohne Konsequenzen seitens des Landtags blieb dagegen ein AfD-Fraktionsreferent, der rechtskräftig wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands und Beleidigung zu 140 Tagessätzen verurteilt wurde. Er ließ den Strafbefehl ohne Verhandlung rechtskräftig werden. Laut BR gelte er als rechte Hand von Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner.
Auf Anfrage von ENDSTATION RECHTS. erklärte ein Sprecher des Bayerischen Landtags, dem Betroffenen sei der Hausausweis nicht entzogen worden. Die AfD-Fraktion habe lediglich ein Schreiben erhalten, in dem der Landtagsdirektor „die Missbilligung von Gewalt gegen Polizisten deutlich zum Ausdruck“ brachte. Die Entscheidung soll im kommenden Jahr überprüft werden. Gleichwohl stellte sich die AfD in Debatten, etwa zum Jahrestag der Ermordung des Polizisten Rouven Laur (Mannheim), als „einzige Kraft“ dar, die hinter der Polizei stehe – obwohl sie zugleich einen Mann, der einen Polizisten attackierte, aus öffentlichen Mitteln bezahlt.
In der letzten Legislaturperiode brachte die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf „zur Gewährleistung von Integrität im Bayerischen Landtag“ ein. Mitarbeiter mit Hausausweis sollten demnach ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. In der Debatte warf der AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Maier für die AfD den demokratischen Fraktionen vor, sie könnten nicht garantieren, dass ihre Mitarbeiter keine Vorstrafen hätten. Seine Fraktion habe sich diesen Standard selbst gegeben. Maier sprach von einem Schaden für das Ansehen des Landtags, sollten für aus öffentlichen Geldern bezahlte Mitarbeiter andere Regeln gelten als für Beamte oder Angestellte des Staates.
Laut BR bestritt Ebner-Steiner später, von dem Strafbefehl gegen ihre „rechte Hand“ gewusst zu haben. Intern soll sie den Angriff auf Polizisten jedoch als Vorfall „in der Freizeit“ bezeichnet und daher keinen Handlungsbedarf für die Fraktion gesehen haben. Zugleich warnte sie vor medialem Interesse.
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